Wir sind umgezogen

Sonntag, 28. August 2011 | Autor: Christine Keil

Seit Mitte Juli 2011 befindet sich unser Büro in neuen Räumen. Die neuen Kontaktdaten lauten nun wie folgt:

Ingenieurbüro Norbert Keil
Böhmerwaldstraße 9
92431 Neunburg vorm Wald

Tel.:  09672 / 924342
Fax:  09672 / 924729
Mail: info[at]beratung-keil[punkt]de

Zudem habe ich mein Büro personell erweitert. Herr Gerhard Fuß unterstützt mich seit Mitte Juli 2011 als Technischer Angestellter und Bauzeichner.

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Neue Energieeinsparverordnung seit Oktober 2009

Samstag, 20. Februar 2010 | Autor: Christine Keil

Seit der Einführung der Energieeinsparverordnung EnEV im Jahr 2002 wurde sie in den Jahren 2004 und 2007 fortgeschrieben und weiter entwickelt. Seit  Oktober 2009 gilt nun die EnEV 2009.

Mit der EnEV 2009 wurden gegenüber der EnEV 2007 einige wesentliche Änderungen vorgenommen.

  • Reduzierung des Primärenergiebedarfs bei Neubauten um ca. 30%
  • Reduzierung der Transmissionswärmeverluste um ca. 15%
  • Berechnung des zulässigen Primärenergiebedarfs auch bei Wohngebäuden über ein Referenzgebäude
  • Die DIN 18599 wurde für die Berechnung von Wohngebäuden als alternatives Berechnungsverfahren eingeführt (dieses Berechnungsverfahren wird langfristig das bisherige Verfahren nach DIN 4701 und DIN 4108 ersetzten)
  • Ein bisher mögliches „vereinfachtes Verfahren“ fällt weg
  • Höhere Anforderungen bei der Sanierung von Bestandsgebäuden
  • Regelungen für die Außerbetriebnahme von Elektrospeicherheizungen
  • Einführung von Fachunternehmerbescheinigungen bei energierelevanten Maßnahmen im Gebäudebestand
  • Überwachung der bestehenden anlagentechnischen Nachrüstpflicht durch den Bezirksschornsteinfegermeister
  • Die Nutzung von alternativen Energieversorgungssystemen wurde aus der EnEV herausgenommen, da dies seit dem 1.1.2009 durch das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz EEWärmeG geregelt ist

Mit der Einführung der neuen EnEV haben sich auch die Fördermöglichkeiten durch die KfW-Förderbank geändert. Die Nachweisverfahren und Effizienzklassen wurden an die neue EnEV angepasst.

Damit ist seit Einführung der EnEV die stetige Fortschreibung und Verschärfung der Vorschriften noch nicht abgeschlossen. Die nächste Stufe ist bereits für das Jahr 2012 geplant und weitere Schritte werden folgen. Wer vorausschauend neu baut oder saniert, der sollte sich deshalb nicht am Mindeststandard der bestehenden EnEV orientieren, sondern versuchen noch besser zu sein. Dafür gewährt der Staat über die KfW-Förderbank und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verschiedene Förderungen, welche die damit eventuell auftretenden Mehrbelastungen abfedern. Denn wenn der bessere Standard in ein paar Jahren vorgeschrieben ist, dann gibt es dafür keine Förderung mehr

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Neuregelung der KfW-Förderprogramme ab 01. April 2009

Sonntag, 12. April 2009 | Autor: Christine Keil

Die KfW-Bank hat zum 01. April 2009 ihre Förderprogramme neu geregelt. Für Neubauten wurden vor allem die Bezeichnungen geändert. Das bisherige KfW-60-Haus heißt jetzt KfW-Effizienzhaus 70 und das bisherige KfW-40-Haus wird nun KfW-Effizienzhaus 55 genannt. Grundlegende Änderungen für Neubauten wird es aber erst mit der Neuregelung der Energieeinsparverordnung EnEV geben, die für Ende 2009 geplant ist.

Für Sanierungen gab es bisher zwei verschiedene Förderprogramme, die nun zu einem Programm “Energieeffizientes Sanieren” zusammengefasst wurden. Mit der Neuregelung gibt es ein paar Verbesserungen. So ist es nun einfacher auch für Einzelmaßnahmen Förderungen zu erhalten. Die bisherigen starren Maßnahmenpakete wurden abgeschafft. Für Sanierungen auf Neubauniveau oder besser gibt es zudem nun einen höheren Förderbetrag. Statt eines Darlehens von bisher 50.000,- € pro Wohneinheit können nun bis zu 75.000,- € beantragt werden. Auch die Möglichkeiten statt eines Darlehens Zuschüsse zu erhalten wurden verbessert. So ist es nun auch möglich für Einzelmaßnahmen Zuschüsse zu bekommen, was bisher ausgeschlossen war.

Details finden Sie hier.

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Neue, bessere Bezuschussung für die Engergieberatung

Samstag, 17. Mai 2008 | Autor: Christine Keil

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat zum 01. Mai 2008 die Förderungen für die sogenannte “Vor-Ort-Beratung” deutlich verbessert.

Für Ein- und Zweifamilienhäuser gibt es nun einen Zuschuss von 300,- € (bisher: 175,- €) und für Wohnhäuser mit drei und mehr Wohneinheiten 360,- € (bisher: 250,- €).

Für die Integration von Thermographieaufnahmen mit Auswertung können zusätzlich 25,- € je Aufnahme bezuschusst werden, maximal jedoch 100,- €.

Neu ist auch ein Zuschuss für ein reines Thermographiegutachten. Dieser beträgt 150,- €.

Die neuen Bedingungen gelten für alle Anträge, die nach dem 01. Mai 2008 eingereicht werden. Details finden Sie hier

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Erneuerbare Energien – Förderung um 50 % angehoben

Samstag, 4. August 2007 | Autor: Norbert Keil

Förderung für erneuerbare Energien um 50 % angehoben.

Die Fördersätze vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA, die für Solaranlagen und Biomassekessel gewährt werden, wurden zum 2.8.2007 um 50 % angehoben.

Die neuen Fördersätze lauten:

  1. Solarkollektoren für die Warmwasserbereitung:
    60 € je Quadratmeter installierter Bruttokollektorfläche min. jedoch 412,50 €
  2. Solarkollektoren für die kombinierte Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung, für die Bereitstellung von Prozesswärme und zur solaren Kühlung:
    105 € je Quadratmeter installierter Bruttokollektorfläche
  3. Automatisch beschickte Biomassekessel von 8 kW bis 100 kW
    für Pelletskessel, Pelletsöfen, und Kombinationskessel Pellets-Scheitholz 36 € je kW jedoch min. 1.500,- €; für Hackschnitzelkessel 750,- € je Anlage
  4. Scheitholzvergaserkessel von 15 kW bis 30 kW Nennwärmeleistung:
    1.125,- € je Anlage

Die neuen Fördersätze gelten für alle Anträge die ab dem 2.8.2006 beim BAFA eingehen.

Genauere Informationen bekommen Sie auf der Homepage des BAFA.

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Energieausweis für Gebäude ab 2008

Mittwoch, 21. März 2007 | Autor: Norbert Keil

Ab 1. Juli 2008 wird ein Energieausweis für Gebäude zur Pflicht. Die neue EnEV 2007, regelt die Inhalte des Energieausweis. Mehr Infos

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